AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Werke der Agentur ACRIBIT Marketing, Inhaber Falk Mättig, An der Pikardie 8, 01277 Dresde


§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Werbeagentur, nachfolgend genannt ACRIBIT Marketing, und dem Auftraggeber als Unternehmer abgeschlossenen Aufträge in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil aller
Verträge mit der ACRIBIT Marketing.  

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die
ACRIBIT Marketing in Kenntnis entgegenstehender AGB des Bestellers Leistungen vorbehaltlos erbringt. Ferner gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn bei Vertragsschluss auf abweichende Bedingungen verwiesen und Ihnen nicht ausdrücklich durch die ACRIBIT Marketing widersprochen wird.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber und die
Annahme durch die ACRIBIT Marketing zustande. Die Annahme des Angebotes erfolgt nicht bereits durch Zusendung einer Auftragsbestätigung. Die ACRIBIT Marketing kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

2.2 Die ACRIBIT Marketing ist in der Annahme des Angebotes zum Abschluss des Vertrages frei. Als Datum des Zustandekommens des Vertrages gilt der Tag, an dem das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot von der ACRIBIT Marketing unterschrieben wird. Der Auftraggeber ist an sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages 12 Tage gebunden. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Annahme erfolgt, ist der Auftraggeber an sein Angebot nicht mehr gebunden.

§ 3 Leistungsumfang
3.1 Die ACRIBIT Marketing ermöglicht dem Auftraggeber, seine Werke (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen, Veranstaltungsideen) mit Hilfe der bei der Agentur bestehenden Kommunikationsinfrastruktur im Internet oder mit anderen Kommunikationsmitteln zu präsentieren. Dies beinhaltet die Erstellung von Druckerzeugnissen, Werbemitteln, Websites und sonstigen Medien. Die ACRIBIT Marketing kann wenn nötig, dritte Dienstleister hinzunehmen, wenn dies der Auftragserbringung dient.

3.2 Soweit die ACRIBIT Marketing entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-,
Ersetzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§4 Urheberrecht
4.1 Die Werke der ACRIBIT Marketing sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von der ACRIBIT Marketing erarbeiteten Werke dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

4.2 Ein Verstoß gegen die Bestimmung aus Ziffer 4.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt die ACRIBIT Marketing eine Vertragsstrafe zu verlangen, insofern der Auftraggeber diesen Verstoß zu verschulden hat. Die Vertragsstrafe ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Die ACRIBIT Marketing behält sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zur Schluss-
abrechnung vor. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist jedoch ausgeschlossen, wenn bei der Vertragsdurchführung eine erhebliche zeitliche Verzögerung zu verzeichnen ist, die die
ACRIBIT Marketing zu vertreten hat oder die erhebliche zeitliche Verzögerung von keinem der beiden Vertragspartner zu vertreten ist. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder den Auftraggeber kein Verschulden
trifft.

4.3  Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, Sie begründen kein Miturheberrecht.

4.4 ACRIBIT Marketing hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen mit vollem Namen und Sitz der Firma oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu erscheinen oder die Leistungen im Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, ACRIBIT Marketing eine Vertragsstrafe zu zahlen,
deren Höhe auf 5 % der Auftragssumme begrenzt ist. Davon unberührt bleibt das Recht der ACRIBIT Marketing, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu
machen. Im Übrigen gelten im Bezug auf die Vertragsstrafe die Ausführungen gem. Ziffer 4.2 dieser Vereinbarung.


4.5 Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen. Die ACRIBIT Marketing übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von Urheberrechten von Dokumenten und Inhalten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder guten Sitten verstoßen.

§ 5 Nutzungsrecht
5.1 Das Urheberrecht eines Werkes verbleibt bei der ACRIBIT Marketing. Übertragen werden
können nur die Nutzungsrechte. Die ACRIBIT Marketing überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. ACRIBIT Marketing bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und
Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Für die Nutzung der durch die ACRIBIT Marketing erstellten Werke in Form von Software, wie
z. B. das CMS-System „around“, wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht umfasst die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes und das Recht, Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen. Nicht vom einfachen Nutzungsrecht umfasst ist das Recht des Auftraggebers, die Einräumung von Nutzungsrechten an andere, dem Urheberechts-inhaber / ACRIBIT Marketing zu untersagen und / oder der ACRIBIT Marketing die Nutzung zu
untersagen. Weiterhin ist die Installation des CMS-Systems ausschließlich auf Webplattformen, die durch die ACRIBIT Marketing betrieben werden, beschränkt. Die Änderung der Software-nutzungsbedingung bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ACRIBIT Marketing und Auftraggeber.

5.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ACRIBIT Marketing und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Es wird nur eine Vergütung für das erstellte Werk fällig. Werke, die von uns entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung. Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die ACRIBIT Marketing stellt dem Auftraggeber die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den entsprechenden Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Übergabe der
erbrachten Leistungen.

6.2 Der Rechnungsbetrag muss i. d. R. innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist die ACRIBIT Marketing berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu erheben.

§7 Zahlungsverzug / Rechte und Pflichten
7.1 Bei Zahlungsverzug ist die ACRIBIT Marketing berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass die ACRIBIT Marketing eine höhere Zinslast nachweist.

7.2 Die ACRIBIT Marketing kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Bereitstellung der Informationen zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt und die ACRIBIT Marketing gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der ACRIBIT Marketing vorbehalten.

§ 8 Eigentumsrecht
An den Arbeiten und Werken der ACRIBIT Marketing werden, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der ACRIBIT Marketing in einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe und/oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Zu-/Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers bzw. Verwerters.

§ 9 Webseiten & CMS

9.1 Die ACRIBIT Marketing erstellt die Webseiten nach den Wünschen ihrer Auftraggeber und
integriert darin das CMS mit dem Namen „around CMS“. Die ACRIBIT Marketing ist berechtigt, ihre Preise während der laufenden Vertragsbeziehung mit Ankündigung anzupassen, wenn sich die Anforderungen des Auftraggebers während des Vertragsverhältnisses dementsprechend
ändern.

9.2 Nach Beendigung des Auftrages übernimmt die ACRIBIT Marketing keine Haftung für Fehler an den Seiten, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Einwirkung Dritter entstehen. Der Auftraggeber hat sich bei Erhalt der Webseite von deren Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Eine Frist für die Fertigstellung der Webseite gibt es nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Für den Fall, dass eine Frist zur Fertigstellung nicht vereinbart worden ist, hat der Auftraggeber das Recht, nach Setzen einer angemessenen Frist und deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Das Setzen einer Frist ist jedoch erst nach Ablauf von 28 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages möglich. Somit haftet die ACRIBIT Marketing nicht für Verluste, die dem Auftraggeber durch Verzögerungen bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.
Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die ACRIBIT Marketing eine Verzögerung der
Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt nicht zu vertreten. Die ACRIBIT Marketing ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Auch in diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, wenn die unter Ziffer 9.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fristen abgelaufen sind.

9.3 Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Internetseite verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen die guten Sitten oder Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Die ACRIBIT Marketing übernimmt keinerlei Haftung für die mit dem CMS eingefügten Inhalte durch den Auftraggeber.

§ 10 Korrektur
Der Auftraggeber erhält von der ACRIBIT Marketing nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen
grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist von ihm auf Form, Inhalt, Schreibfehler und Grafik zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind der ACRIBIT Marketing
umgehend und unter Einhaltung einer von der ACRIBIT Marketing festgelegten und angemessenen Frist anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Auftraggeber auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurück zu senden. Die Anzahl der Korrekturen wird für jeden Auftrag individuell festgelegt und ist im Preis enthalten. Sollten übermäßig viele Korrekturaufträge angezeigt werden, so teilt die ACRIBIT Marketing mit, ab wann ein Preiszuschlag erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so haftet er für Fehler, ebenso wie nach seiner Freigabe der Korrektur.

§11 Farben
Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Wird eine verbindliche Farbvorlage (Farbproof) gewünscht, so fallen dafür zusätzliche Kosten an.

§ 12 Rückgaberecht

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der ACRIBIT Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen, insofern ein offensichtlicher Mangel / Fehler betroffen ist. Im Rahmen des
Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die ACRIBIT Marketing behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

§ 13 Transport
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Die ACRIBIT Marketing haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der ACRIBIT Marketing ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 14 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Verzögerungen, Rückvergütung
14.1 Gegen Ansprüche von der ACRIBIT Marketing kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

14.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die es der ACRIBIT Marketing wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verbindlich vereinbarte
Termine und Fristen einzuhalten, hat sie nicht zu vertreten, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern der ACRIBIT Marketing oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten. Sie berechtigen die Agentur, die Lieferung bzw. Dienstleistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine
Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Auftraggeber berechtigt, die Entgelte und Gebühren, die auf Vorbestellung verkehrsunabhängiger Leistungen (Fixkosten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:

a) der Auftraggeber aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, seine Informationen nicht mehr über die von der ACRIBIT Marketing angebotenen und im Grundvertrag verzeichneten Dienstleistungen bekannt machen kann,

b) die Bekanntmachung dieser Informationen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienstleistungen unmöglich wird oder
vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Dienstleistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Agentur liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die ACRIBIT Marketing den Fehler verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als eine Woche erstreckt.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der ACRIBIT Marketing
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33
Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet wird.

§ 16 Haftung und Haftungsbeschränkung
16.1 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insofern sich aus nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ACRIBIT Marketing, insofern der Auftraggeber gegen diese Ansprüche geltend macht. Mit schriftlicher Genehmigung von Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit.

16.2 Von dem Haftungsausschluss unter Ziffer 16.1 nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zu Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls nicht beinhaltet sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ACRIBIT Marketing, derer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers aus vorvertraglicher Pflichtverletzung. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die ACRIBIT Marketing haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, Dienstleistungen der Agentur
unterbleiben. Die ACRIBIT Marketing haftet nicht für entgangenen Gewinn oder indirekte
Schäden; sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

16.3 Die Bestimmungen aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.  

§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Es gilt das Recht der Bundes-republik Deutschland. Dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland bestellt oder in ein anderes Land als Deutschland geliefert wird.

17.2 Erfüllungsort ist Dresden, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechsel-Klage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der ACRIBIT Marketing, mithin Dresden.

17.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren oder eine von beiden Seiten bestehende Vertragslücke festgestellt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.  Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

17.4 Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden. Die wiederholte Gewährung einer Leistung oder Vergünstigung begründet einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur bei Beachtung der Schriftform.

Stand August 2011  
 

 

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